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Hilfsmittel in den Prüfungen
 
Bei den für den Gebrauch in Prüfungen zugelassenen Taschenrechnern sollen folgende Funktionen verfügbar sein:
Jahrgangsstufe 7 bis 9:      - achtstellige Anzeige
                                        - vier Grundrechenarten unter Berücksichtigung von Punkt-vor-Strich
                                        - Vorzeichenumkehr (negatives Vorzeichen)
                                        - Quadrat und Quadratwurzel, x3, 3. Wurzel
                                        - saldierender Speicher
                                        - Konstanteπ
                                        - konstanter Faktor bzw. Divisor
                                        - Klammern
                                        - 10er-Potenzen
 
Es dürfen auch Taschenrechner verwendet werden, die nachfolgende Funktionen aufweisen:
                                        - Prozent    
                                        - Brucheingabe, Umwandlung in gemischte Zahl bzw. Dezimalbruch
                                        - Einfache Speicherfunktionen (M in, M+, M-, MR, MC)
                                        - Ableitung, Integral, Summenbildung
                                        - Permutation, Kombination, Fakultät (x!)
 
Nicht zugelassen sind Taschenrechner mit den Funktionen:
- Grafische Darstellung - Numerisches Lösen von Gleichungen - Programmierung
 
Die besondere Leistungsfeststellung im Fach Mathematik enthält einen Prüfungsteil, der ohne Hilfsmittel (Taschenrechner, Formelsammlung) bearbeitet werden muss.
Formelsammlung: Die vom Staatsministerium genehmigten Lernmittel für die bayerische Mittelschule finden Sie unter http://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/lernmittel.html („Lernmittel nach Schulen sortiert“ und „Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes lernmittelfrei sind“).
 
Die Verwendung von selbst erstellten Formelsammlungen ist ebenso nicht erlaubt wie Ergänzungen (handschriftlich, Computerausdruck, Skizzen, etc.) in den durch das Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen.
Die Verwendung der in anderen Schularten zugelassenen Taschenrechner und Formelsammlung ist nicht zulässig, wenn diese über die oben genannten ausgeschlossenen Funktionen (vgl. 1) verfügen.
 
Schülerinnen und Schüler, die von anderen weiterführenden Schulen an die Mittelschule wechseln und/oder eine der Prüfungen als externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren, sind daher bei der Anmeldung bzw. bei Informationstagen auf die in der Mittelschule zugelassenen Hilfsmittel hinzuweisen.
 
Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache an den Prüfungen:
Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache ist die Verwendung eines Wörterbuches im Fach Mathematik bei der Leistungserhebung zum qualifizierenden Abschluss sowie der Prüfung zum mittleren Schulabschluss in allen Prüfungsteilen gestattet. Die Prüflinge sollen vorab rechtzeitig darauf hingewiesen werden und ein entsprechendes Nachschlagewerk mitbringen.
Elektronische Wörterbücher und Wörterbücher mit eigenen Ergänzungen dürfen nicht verwendet werden.

 

Das gegenseitige Ausleihen der diversen Hilfsmittel während der Prüfungen ist nicht erlaubt.